Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.03.2014Index
8230 Abwasser, KanalisationNorm
VwGVG §28 Abs1Rechtssatz
Der Verweis auf "das Schloss" ist keine ausreichende Konkretisierung und sind die anzuschließenden und nicht anzuschließenden Bauten und Grundflächen genau zu erheben. Diese sind entweder eindeutig zu beschreiben oder auf einem Plan, der dem Bescheid angeschlossen wird, festzuhalten.
Schlagworte
Anschlusspflicht, Befreiung von der Anschlusspflicht, Anschlussfläche, Niederschlagswässer, Schmutzwässer, Einleitung in öffentliche Kanalisationsanlage, Sammelkanal, Vorfrage, nicht inhaltliche Prüfung des Befreiungsantrages, Zurückverweisung, notwendige Ermittlungen unterlassen, Raschheit, KostenersparnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2014:E.G02.09.2014.001.002Zuletzt aktualisiert am
14.03.2014