Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.03.2014Index
8230 Abwasser, KanalisationNorm
VwGVG §28 Abs1Rechtssatz
Die tatsächliche technische Durchführbarkeit wurde von der Behörde im Verfahren nicht geprüft. Ob ein Sammelkanal gemäß § 3 Abs. 1 Bgld. KanalanschlussG zur Entsorgung geeignet ist, ist von Amts wegen zu prüfen.Die tatsächliche technische Durchführbarkeit wurde von der Behörde im Verfahren nicht geprüft. Ob ein Sammelkanal gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Bgld. KanalanschlussG zur Entsorgung geeignet ist, ist von Amts wegen zu prüfen.
Schlagworte
Anschlusspflicht, Befreiung von der Anschlusspflicht, Anschlussfläche, Niederschlagswässer, Schmutzwässer, Einleitung in öffentliche Kanalisationsanlage, Sammelkanal, Vorfrage, nicht inhaltliche Prüfung des Befreiungsantrages, Zurückverweisung, notwendige Ermittlungen unterlassen, Raschheit, KostenersparnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2014:E.G02.09.2014.001.002Zuletzt aktualisiert am
14.03.2014