Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.07.2014Index
6500 Jagd, WildNorm
Bgld. Jagdgesetz 2004 §87Rechtssatz
Grundsätzlich ist pro Jagdgebiet ein Abschussplan für alle Wildarten zu erstellen. Ein eigener Abschussplan für Rotwild in einem Hegering ist nicht vorgesehen. Nur die "Planung" der Abschusszahlen hat auf den Daten aller Jagdgebiete eines Hegerings zu erfolgen. Der Hegeringleiter ist weder berechtigt noch verpflichtet, einen Abschussplan für seinen Hegering zu erstellen und zur Genehmigung einzureichen.
Schlagworte
Hegering, Hegeringleiter, Abschussplan, Jagdgebiet, Genehmigungsvermerk, tatsächlicher Wildstand, keine Erhebung des Wildstandes, ungeeignetes Gutachten, Falschbezeichnung, Verpächter, Parteistellung, Bescheid nicht zugestellt, gleichlautender Bescheid, ZurückverweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2014:E.025.01.2014.015.007Zuletzt aktualisiert am
14.07.2014