RS Lvwg 2014/7/8 E 025/01/2014.015/007, E 025/01/2014.019/002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

08.07.2014

Index

6500 Jagd, Wild
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rechtssatz

Grundsätzlich ist pro Jagdgebiet ein Abschussplan für alle Wildarten zu erstellen. Ein eigener Abschussplan für Rotwild in einem Hegering ist nicht vorgesehen. Nur die "Planung" der Abschusszahlen hat auf den Daten aller Jagdgebiete eines Hegerings zu erfolgen. Der Hegeringleiter ist weder berechtigt noch verpflichtet, einen Abschussplan für seinen Hegering zu erstellen und zur Genehmigung einzureichen.

Schlagworte

Hegering, Hegeringleiter, Abschussplan, Jagdgebiet, Genehmigungsvermerk, tatsächlicher Wildstand, keine Erhebung des Wildstandes, ungeeignetes Gutachten, Falschbezeichnung, Verpächter, Parteistellung, Bescheid nicht zugestellt, gleichlautender Bescheid, Zurückverweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGBU:2014:E.025.01.2014.015.007

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
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