Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.07.2014Index
3715 Anliegerbeitrag, Kanalabgabe, UmweltabgabeNorm
Kanalabgabegesetz §10Rechtssatz
Die Verordnung des Gemeinderates beinhaltet eine Stichtagsregelung. Rechtsfolgen werden nur an jene Tatsachen geknüpft, die am Stichtag verwirklicht waren, d.h. nur solche Tatsachen dürfen bei der Berechnung der Gebühr herangezogen werden. Zum Stichtag waren 4 Gästebetten vorhanden und war daher aufgrund dessen die Kanalbenützungsgebühr zu berechnen.
Schlagworte
Kanalbenützungsgebühr, Verordnung, Stichtag, Gästebett, BemessungsgrundlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2014:E.G04.03.2014.010.002Zuletzt aktualisiert am
15.07.2014