RS Lvwg 2014/7/14 E G04/03/2014.010/002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

14.07.2014

Index

3715 Anliegerbeitrag, Kanalabgabe, Umweltabgabe
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

Kanalabgabegesetz §10
VwGVG §28 Abs1

Rechtssatz

Die Verordnung des Gemeinderates beinhaltet eine Stichtagsregelung. Rechtsfolgen werden nur an jene Tatsachen geknüpft, die am Stichtag verwirklicht waren, d.h. nur solche Tatsachen dürfen bei der Berechnung der Gebühr herangezogen werden. Zum Stichtag waren 4 Gästebetten vorhanden und war daher aufgrund dessen die Kanalbenützungsgebühr zu berechnen.

Schlagworte

Kanalbenützungsgebühr, Verordnung, Stichtag, Gästebett, Bemessungsgrundlage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGBU:2014:E.G04.03.2014.010.002

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
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