Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.08.2014Index
8200 BauordnungNorm
Bgld. BauG §26 Abs1Rechtssatz
Wenn von vornherein feststeht, dass für die vorgenommenen konsenslosen oder konsenswidrigen Bauausführungen eine nachträgliche Baubewilligung bzw. Freigabe nicht erteilt werden kann, hat – wenn noch erforderlich – eine Baueinstellung zu erfolgen. Gleichzeitig ist die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes zu verfügen (VwGH vom 27.08.2013, 2012/06/0147).
Schlagworte
baubehördliche Bewilligung, Beseitigungsauftrag, Verhältnismäßigkeit, Aufforderung um Baubewilligung anzusuchen,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2014:E.B05.09.2014.006.005Zuletzt aktualisiert am
04.09.2014