Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.04.2021Index
8200 BauordnungNorm
Bgld. BauG §23aRechtssatz
Eine Baubewilligung wird für ein konkret eingereichtes, durch seine Größe und Lage bestimmtes Bauprojekt erteilt. Ein Abweichen hiervon (hier: die "Verrückung" eines Gebäudes um 50 cm) erfordert eine neuerliche Baubewilligung (vgl. VwGH 13.11.2012, 2010/05/0132).Eine Baubewilligung wird für ein konkret eingereichtes, durch seine Größe und Lage bestimmtes Bauprojekt erteilt. Ein Abweichen hiervon (hier: die "Verrückung" eines Gebäudes um 50 cm) erfordert eine neuerliche Baubewilligung vergleiche VwGH 13.11.2012, 2010/05/0132).
Schlagworte
Baurecht, Burgenländisches Baugesetz, Baupolizeilicher Auftrag, Aliud, Rechtmäßiger Bestand, Konsenslose Bauten, Konsenswidrige Bauten, Baubehördlicher KonsensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2021:E.G07.09.2020.010.009Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021