RS Lvwg 2021/4/12 E G07/09/2020.010/009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.04.2021

Index

8200 Bauordnung

Norm

Bgld. BauG §23a
Bgld. BauG §28

Rechtssatz

Eine Baubewilligung wird für ein konkret eingereichtes, durch seine Größe und Lage bestimmtes Bauprojekt erteilt. Ein Abweichen hiervon (hier: die "Verrückung" eines Gebäudes um 50 cm) erfordert eine neuerliche Baubewilligung (vgl. VwGH 13.11.2012, 2010/05/0132).Eine Baubewilligung wird für ein konkret eingereichtes, durch seine Größe und Lage bestimmtes Bauprojekt erteilt. Ein Abweichen hiervon (hier: die "Verrückung" eines Gebäudes um 50 cm) erfordert eine neuerliche Baubewilligung vergleiche VwGH 13.11.2012, 2010/05/0132).

Schlagworte

Baurecht, Burgenländisches Baugesetz, Baupolizeilicher Auftrag, Aliud, Rechtmäßiger Bestand, Konsenslose Bauten, Konsenswidrige Bauten, Baubehördlicher Konsens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGBU:2021:E.G07.09.2020.010.009

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
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