RS Lvwg 2021/5/10 E GB5/09/2020.010/015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.05.2021

Index

8200 Bauordnung

Norm

Bgld. BauG §2
Bgld. BauG §3
Bgld. BauG §5
Bgld. BauG §18
Bgld. BauG §21

Rechtssatz

Gemäß § 2 Abs. 2 Bgld. BauG sind Gebäude überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden können. Aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Bgld. BauG ergibt sich keine Einschränkung auf hochbauliche (oberirdische) Anlagen.Gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Bgld. BauG sind Gebäude überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden können. Aus dem Wortlaut des Paragraph 2, Absatz 2, Bgld. BauG ergibt sich keine Einschränkung auf hochbauliche (oberirdische) Anlagen.

Schlagworte

Bau- und Raumordnungsrecht; Baubewilligung; Nachbarrechte; Einwendungen; Bebauungsrichtlinien; Bebauungsweise; Immissionsschutz; Brandschutz; Tiefgarage; unterirdische Bauten; Abstandsvorschriften; bauliche Ausnutzung; Bebauungsdichte;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGBU:2021:E.GB5.09.2020.010.015

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten