RS Lvwg 2021/5/10 E GB5/09/2020.010/015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.05.2021

Index

8200 Bauordnung

Norm

Bgld. BauG §2
Bgld. BauG §3
Bgld. BauG §5
Bgld. BauG §18
Bgld. BauG §21

Rechtssatz

Der mit Abstandsvorschriften verbundene Schutzzweck ist nicht auf bestimmte in § 3 Bgld. Baugesetz genannte baupolizeiliche Interessen eingeschränkt. Weder für die Einschränkung auf oberirdische Bauten, noch für die Beschränkung der Geltendmachung auf Beeinträchtigung der Belichtung und Belüftung finden sich in den anzuwendenden Gesetzesbestimmungen Anhaltspunkte.Der mit Abstandsvorschriften verbundene Schutzzweck ist nicht auf bestimmte in Paragraph 3, Bgld. Baugesetz genannte baupolizeiliche Interessen eingeschränkt. Weder für die Einschränkung auf oberirdische Bauten, noch für die Beschränkung der Geltendmachung auf Beeinträchtigung der Belichtung und Belüftung finden sich in den anzuwendenden Gesetzesbestimmungen Anhaltspunkte.

Schlagworte

Bau- und Raumordnungsrecht; Baubewilligung; Nachbarrechte; Einwendungen; Bebauungsrichtlinien; Bebauungsweise; Immissionsschutz; Brandschutz; Tiefgarage; unterirdische Bauten; Abstandsvorschriften; bauliche Ausnutzung; Bebauungsdichte;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGBU:2021:E.GB5.09.2020.010.015

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
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