Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.07.2022Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §26 Abs2Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Behörde bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Folge zu tragen, dass der Behauptung der Partei, sie habe ein Schriftstück nicht empfangen, nicht wirksam entgegengetreten werden kann. Bei bestrittenen Zustellungen ohne Zustellnachweis hat die Behörde die Tatsache der Zustellung nachzuweisen. In diesem Fall muss – mangels Zustellnachweises – der Beweis der erfolgten Zustellung auf andere Weise von der Behörde erbracht werden. Gelingt dies nicht, muss die Behauptung der Partei über die nicht erfolgte Zustellung als richtig angenommen werden (VwGH 20.12.2007, 2007/16/0175). Diese Grundsätze gelten auch für den Nachweis des Zeitpunktes einer – unstrittig erfolgten – Zustellung ohne Zustellnachweis.
Schlagworte
Verfahrensrecht; Zustellung ohne Zustellnachweis; Zustellfiktion; Zeitpunkt der Zustellung; BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2022:E.026.10.2022.001.002Zuletzt aktualisiert am
05.07.2022