Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.08.2022Index
L72001 Beschaffung VergabeNorm
Bgld. VergRSG §2 Abs3 Z2Rechtssatz
Zwar kann das Nichtvorliegen eines Eignungskriteriums iSd § 50 BVergGKonz 2018 durch Zuziehung eines geeigneten (hier: verbundenen) Unternehmens substituiert werden; das erfordert aber den konkreten Nachweis, dass die herangezogenen externen Ressourcen tatsächlich für die Auftragserfüllung im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen.Zwar kann das Nichtvorliegen eines Eignungskriteriums iSd Paragraph 50, BVergGKonz 2018 durch Zuziehung eines geeigneten (hier: verbundenen) Unternehmens substituiert werden; das erfordert aber den konkreten Nachweis, dass die herangezogenen externen Ressourcen tatsächlich für die Auftragserfüllung im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen.
Schlagworte
Vergaberecht, Vergabe von Dienstleistungskonzessionen; Nachprüfungsantrag; Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung; Nichterfüllung der Eignungskriterien; Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer; Nachweis der tatsächlichen Verfügungsbefugnis über verbundene UnternehmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2022:S.VNP.13.2022.002.019Zuletzt aktualisiert am
26.08.2022