RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0120

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §28 Abs1 Z1;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Die Behörde erster Instanz hat - mangels entsprechender Mitwirkung - das monatliche Einkommen des Beschwerdeführers eingeschätzt. Da diese Einschätzung von seinem tatsächlichen Einkommen nicht entscheidend abweicht, war eine Herabsetzung der verhängten Strafen nicht geboten.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090120.X04

Im RIS seit

26.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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