Gbk 2014/2/24 B-GBK II/35/14

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Veröffentlicht am 24.02.2014
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Diskriminierungsgrund

Weltanschauung

Diskriminierungstatbestand

Begründung des Dienstverhältnisses

Text

Bundesgleichbehandlungskommission

Senat IISenat römisch zwei

Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung bei der Begründung des Dienstverhältnisses erfolgte, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung bei der Begründung des Dienstverhältnisses erfolgte, kann gemäß Paragraph 23 a, Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Gleichbehandlungskommisionen Gbk, https://www.bmgf.gv.at/home/GK
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