Norm
§13 Abs1 Z1 B-GlBGDiskriminierungsgrund
WeltanschauungDiskriminierungstatbestand
Begründung des DienstverhältnissesText
Bundesgleichbehandlungskommission
Senat IISenat römisch zwei
Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung bei der Begründung des Dienstverhältnisses erfolgte, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.Das gegenständliche Gutachten, mit dem festgestellt wurde, dass keine Diskriminierung bei der Begründung des Dienstverhältnisses erfolgte, kann gemäß Paragraph 23 a, Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015