Gbk 2022/3/1 GBK I/961/20-M

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Veröffentlicht am 01.03.2022
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Diskriminierungsgrund

Mehrfachdiskriminierung

Diskriminierungstatbestand

Begründung des Arbeitsverhältnisses (Geschlecht, Alter)

Text

Senat I der GleichbehandlungskommissionSenat römisch eins der Gleichbehandlungskommission

Das Einzelfallprüfungsergebnis zu GZ GBK I/961/20-M, mit dem festgestellt wurde, dass der Antragsteller

1. auf Grund des Geschlechtes bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 3 Z 1 Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG, BGBl. I Nr. 66/2004 idgF) nicht diskriminiert wurde,1. auf Grund des Geschlechtes bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses gemäß Paragraph 3, Ziffer eins, Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004, idgF) nicht diskriminiert wurde,

2. auf Grund des Alters bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 17 Abs 1 Z 1 Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG, BGBl. I Nr. 66/2004 idgF) nicht diskriminiert wurde,2. auf Grund des Alters bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses gemäß Paragraph 17, Absatz eins, Ziffer eins, Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004, idgF) nicht diskriminiert wurde,

kann gemäß § 12 Abs. 7 Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz, BGBl. I Nr. 108/1979 idgF) nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.kann gemäß Paragraph 12, Absatz 7, Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 1979, idgF) nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Wien, 1. März 2022

Dr.in Eva Matt

Vorsitzende des Senates I der GBKVorsitzende des Senates römisch eins der GBK

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2022
Quelle: Gleichbehandlungskommisionen Gbk, https://www.bmgf.gv.at/home/GK
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