RS Vwgh 2004/6/30 2002/04/0044

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;
GewO 1994 §356 Abs1 idF 1997/I/063;

Rechtssatz

Soweit in der Beschwerde vorgebracht wird, die gemäß § 42 AVG vorgesehene Präklusion sei "wiederum eingetreten", da es die mitbeteiligte Partei in der Berufung unterlassen habe, die Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens zu rügen, ist festzuhalten, dass der in § 42 Abs. 1 AVG geregelte Verlust der Parteistellung nur in der dort umschriebenen Weise eintreten kann, nicht aber durch Unterlassen einer Mängelrüge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040044.X01

Im RIS seit

12.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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