Norm
§4 Z5 B-GlBGDiskriminierungsgrund
MehrfachdiskriminierungDiskriminierungstatbestand
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Weltanschauung und des Alters beim beruflichen AufstiegText
BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION
Senat ISenat römisch eins
Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-GleichbehandlungsgesetzDas gegenständliche Gutachten kann gemäß Paragraph 23 a, Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf
den Einzelfall gezogen werden könnten.
Wien, Mai 2025
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2026