Rechtssatznummer
02Entscheidungsdatum
04.02.2014Norm
AuslBG §26 Abs6Rechtssatz
Ein Verstoß gegen die im § 26 Abs 6 AuslBG geregelte Verpflichtung des Auftraggebers ist nicht schon per se unter Strafe gestellt, sondern nur unter der weiteren Bedingung, dass auch eine illegale Ausländerbeschäftigung des Auftragnehmers vorliegt.Ein Verstoß gegen die im Paragraph 26, Absatz 6, AuslBG geregelte Verpflichtung des Auftraggebers ist nicht schon per se unter Strafe gestellt, sondern nur unter der weiteren Bedingung, dass auch eine illegale Ausländerbeschäftigung des Auftragnehmers vorliegt.
Schlagworte
Weitergabe Auftrag AusländerbeschäftigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2014:LVwG.1.311.13Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014