RS Lvwg 2014/5/22 LVwG-458-003/14

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

22.05.2014

Norm

VwGVG §27
NAG 2005 §41a Abs9 idF BGBl I Nr 50/2012

Rechtssatz

Neben dem Aufenthaltstitel nach § 41a Abs 9 NAG gibt es noch weitere, die ebenfalls die Bezeichnung „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ tragen. Da in der Beschwerde ausschließlich vorgebracht wurde, es hätte ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ gemäß § 41a Abs 9 NAG erteilt werden müssen, hat das Verwaltungsgericht somit zu überprüfen, ob ein Aufenthaltstitel aufgrund dieser Bestimmung zu erteilen ist.Neben dem Aufenthaltstitel nach Paragraph 41 a, Absatz 9, NAG gibt es noch weitere, die ebenfalls die Bezeichnung „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ tragen. Da in der Beschwerde ausschließlich vorgebracht wurde, es hätte ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ gemäß Paragraph 41 a, Absatz 9, NAG erteilt werden müssen, hat das Verwaltungsgericht somit zu überprüfen, ob ein Aufenthaltstitel aufgrund dieser Bestimmung zu erteilen ist.

Schlagworte

Prüfungsumfang Verwaltungsgericht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2014:LVwG.458.003.14

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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