RS Lvwg 2014/11/7 LVwG-314-005/S1-2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.11.2014

Rechtssatz

Die fehlende Bekanntgabe von erforderlichen Subunternehmern im Teilnahmeantrag stellt einen unbehebbaren Mangel dar (hier: ein Mitarbeiter des Subunternehmers soll als Schlüsselperson/Projektleiter für den gegenständlichen Dienstleistungsauftrag herangezogen werden).

Schlagworte

Subunternehmer, Schlüsselperson, Projektleiter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2014:LVwG.314.005.S1.2014

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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