Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.11.2014Norm
BVergG 2006 §103 Abs3Rechtssatz
Die fehlende Bekanntgabe von erforderlichen Subunternehmern im Teilnahmeantrag stellt einen unbehebbaren Mangel dar (hier: ein Mitarbeiter des Subunternehmers soll als Schlüsselperson/Projektleiter für den gegenständlichen Dienstleistungsauftrag herangezogen werden).
Schlagworte
Subunternehmer, Schlüsselperson, ProjektleiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2014:LVwG.314.005.S1.2014Zuletzt aktualisiert am
26.11.2014