RS Lvwg 2015/1/13 LVwG-314-009/S1-2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.2015
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

13.01.2015

Rechtssatz

Der gegenständliche Nachprüfungsantrag wurde nicht von der das Angebot stellenden Bietergemeinschaft (bestehend aus fünf Gesellschaften), sondern von einer anderen Bietergemeinschaft, bestehend aus vier der fünf Gesellschaften gestellt. Aus dem Nachprüfungsantrag ergeben sich keine Anhaltspunkte, die Zweifel daran aufkommen ließen, dass die 4-er Bietergemeinschaft als die antragstellende Partei auszusehen ist. Der Antrag war daher mangels Parteifähigkeit dieser 4-er Bietergemeinschaft zurückzuweisen.

Schlagworte

Bietergemeinschaft Antragslegitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2015:LVwG.314.009.S1.2014

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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