Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.01.2015Norm
AVRAG §7i Abs3Rechtssatz
Der Beschwerdeführer hat im vorliegenden Fall den Konkursantrag innerhalb der in § 69 Abs 2 Insolvenzordnung genannten Maximalfrist von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass jene Löhne, die innerhalb der genannten 60-Tages-Frist fällig geworden sind, vom Beschwerdeführer aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit nicht geleistet worden sind.Der Beschwerdeführer hat im vorliegenden Fall den Konkursantrag innerhalb der in Paragraph 69, Absatz 2, Insolvenzordnung genannten Maximalfrist von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass jene Löhne, die innerhalb der genannten 60-Tages-Frist fällig geworden sind, vom Beschwerdeführer aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit nicht geleistet worden sind.
Schlagworte
Nichtbezahlung Löhne Zahlungsunfähigkeit KonkursEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2015:LVwG.1.501.R3.2014Zuletzt aktualisiert am
11.02.2015