Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.03.2015Norm
AVRAG §7i Abs3Rechtssatz
Es liegt kein Lohndumping vor, wenn nach Fälligkeit des Lohnes wegen Zahlungsschwierigkeiten eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über einen vorübergehenden Lohnauszahlungsverzicht vorliegt.
Schlagworte
Vereinbarung vorübergehender LohnauszahlungsverzichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2015:LVwG.1.802.R3.2014Zuletzt aktualisiert am
12.03.2015