Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.08.2015Norm
VwGVG §33 Abs1Anmerkung
Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof (17.12.2015, Ra 2015/02/0222) zurückgewiesen (kein Abweichen von der Rsp des VwGH).Rechtssatz
Gerade wenn der Kanzleibetrieb durch Ausfall einer Mitarbeiterin in seinem regelmäßigen Ablauf gestört wird und Vertretungsregelungen greifen, ist eine erhöhte Kontroll- und Sorgfaltspflicht vonnöten, um den ordnungsgemäßen Ablauf in einer Rechtsanwaltskanzlei zu gewährleisten.
Schlagworte
Wiedereinsetzung Vertretung Sekretärin erhöhte Kontrollpflicht kein minderer Grad des VersehensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2015:LVwG.301.007.R10.2015Zuletzt aktualisiert am
12.01.2016