Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.11.2015Norm
StraßenverkehrsAbk Schweiz 1955 Art11 Abs2Rechtssatz
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, BGBl Nr 123/1959, kann sich nur auf die damals aktuellen Fahrzeugkategorien und Führerscheine beziehen. Führerscheine für die Kategorie der Motorfahrräder gab es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens nicht, weshalb diese Kategorie nicht Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung sein kann.Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Bundesgesetzblatt Nr 123 aus 1959,, kann sich nur auf die damals aktuellen Fahrzeugkategorien und Führerscheine beziehen. Führerscheine für die Kategorie der Motorfahrräder gab es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens nicht, weshalb diese Kategorie nicht Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung sein kann.
Schlagworte
gegenseitige Anerkennung Führerschein Österreich Schweiz gemäß Abkommen Österreich-Schweiz, nicht für Schweizer Führerausweis für Motorfahrräder Kategorie MEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2015:LVwG.1.236.R9.2015Zuletzt aktualisiert am
04.12.2015