Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.11.2015Norm
FSG §14 Abs1 Z1Rechtssatz
§ 14 Abs 1 Z 1 FSG verpflichtet den Lenker, den Führerschein „auf Fahrten“ mitzuführen. Bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges besteht diese Verpflichtung jedoch nicht (vgl Grundtner/Pürstl, FSG5 [2013] Anm 2 zu § 14).Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer eins, FSG verpflichtet den Lenker, den Führerschein „auf Fahrten“ mitzuführen. Bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges besteht diese Verpflichtung jedoch nicht vergleiche Grundtner/Pürstl, FSG5 [2013] Anmerkung 2 zu Paragraph 14,).
Schlagworte
Mitführen Führerschein, nicht erforderlich bei bloßem InbetriebnehmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2015:LVwG.1.741.R11.2014Zuletzt aktualisiert am
01.12.2015