RS Lvwg 2016/4/12 LVwG-1-290/2015-R12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.04.2016

Norm

VStG §5 Abs1
KFG §101 Abs1 lita
KFG §2 Abs1 Z34
KFG §102 Abs1
KFG §134 Abs1

Rechtssatz

Steht am Ort des Aufladens keine Waage zur Verfügung, mit der die einzelnen Achsgewichte kontrolliert werden können, ist im Zweifel eine derartige Gewichtsverteilung der Ladung vorzunehmen, dass auch unter Berücksichtigung der ungünstigsten Gegebenheiten eine Überschreitung der zulässigen Achslasten unterbleibt.

Schlagworte

Achslastüberschreitung, keine Achslastwaage vorhanden, Fahrlässigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.1.290.2015.R12

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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