Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.04.2016Norm
VStG §5 Abs1Rechtssatz
Steht am Ort des Aufladens keine Waage zur Verfügung, mit der die einzelnen Achsgewichte kontrolliert werden können, ist im Zweifel eine derartige Gewichtsverteilung der Ladung vorzunehmen, dass auch unter Berücksichtigung der ungünstigsten Gegebenheiten eine Überschreitung der zulässigen Achslasten unterbleibt.
Schlagworte
Achslastüberschreitung, keine Achslastwaage vorhanden, FahrlässigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.1.290.2015.R12Zuletzt aktualisiert am
26.04.2016