Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.04.2016Norm
FSG §3 Abs1 Z2Rechtssatz
Das Fehlverhalten der 81-jährigen Beschwerdeführerin bei einem Auffahrunfall allein rechtfertigt noch keine Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen.
Schlagworte
Führerschein, gesundheitliche Eignung, keine Bedenken bei Auffahrunfall von älteren PersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.411.061.R11.2015Zuletzt aktualisiert am
22.04.2016