RS Lvwg 2016/5/10 LVwG-1-380/2016-R4

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.05.2016

Norm

VStG §44a Z1
GGBG 1998 §37 Abs2 Z9
GGBG 1998 §13 Abs2

Rechtssatz

Bei der Anführung des transportierten Gefahrgutes im Spruch des Straferkenntnisses handelt es sich um ein wesentliches Tatbestandsmerkmal iSd § 44a Z 1 VStG.Bei der Anführung des transportierten Gefahrgutes im Spruch des Straferkenntnisses handelt es sich um ein wesentliches Tatbestandsmerkmal iSd Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG.

Schlagworte

Tatumschreibung, Beförderung Gefahrgut

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.1.380.2016.R4

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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