RS Lvwg 2016/5/12 LVwG-1-195/2016-R15

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.05.2016

Norm

VStG §5 Abs1
KFG §103 Abs1 Z3 lita
KFG §134 Abs1

Rechtssatz

Ein Zulassungsbesitzer darf das Lenken eines Fahrzeuges einer Person mit ausländischer Lenkberechtigung nur dann überlassen, wenn er sich über die Voraussetzungen der Gültigkeit dieser Berechtigung im Inland ausreichend informiert hat.

Schlagworte

Überlassen Kraftfahrzug an Person mit ausländischem Führerschein, Fahrlässigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.1.195.2016.R15

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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