RS Vwgh 2004/6/30 2002/09/0118

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs1;
AuslBG §2 Abs2;
VStG §2 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zum Territorialitätsprinzip in Zusammenhang mit den Regelungen des AZG und im Lichte der Literatur; dem Territorialitätsprinzip hat der Gesetzgeber des AuslBG dadurch Rechnung getragen, dass er im § 1 Abs. 1 AuslBG die Anwendbarkeit dieses Gesetzes auf die Beschäftigung von Ausländern (§ 2) auf das BUNDESGEBIET beschränkte. Im Beschwerdefall wurde der kontrollierte Lastwagenzug in Österreich beladen, sodann nach Deutschland gefahren und dort ent- bzw. wieder beladen, um die neu geladene Fracht nach Italien zu transportieren, wobei sich der angetroffene Ausländer während des gesamten hierfür benötigten Zeitraumes im Fahrzeug befand, indem er in den Zeiten, in denen er nicht selbst lenkte (im Ausland), zumindest im Fahrzeug mitgefahren ist (also auch in Österreich). Die Verwendung eines Ausländers im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG beginnt jedoch nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem der Ausländer das Steuer tatsächlich übernimmt und endet auch nicht erst in dem Moment, in dem er das Steuer wieder an einen anderen Fahrer übergibt, denn auch das bloße Mitfahren ist in einer Konstellation wie der vorliegenden bereits als "Verwendung" anzusehen. Sowohl das "Mitfahren" als auch das "Lenken" stellt somit im gegebenen Zusammenhang eine - einheitliche und nicht unterbrochene - Verwendung dar. Daher ist der Ausländer auch in der Zeit, in der er im Fahrzeug des Beschwerdeführers mitgefahren ist, somit auch im Bundesgebiet, als im Sinne des AuslBG "beschäftigt" anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002090118.X01

Im RIS seit

29.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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