Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.07.2016Norm
GewO 1994 §74 Abs2 Z2Rechtssatz
Eine zeitweise Beschattungswirkung durch eine Betriebsanlage, die nur zu bestimmten Tageszeiten und während bestimmter Jahreszeiten auftritt, ist für ein gesundes, normal empfindendes Kind und für einen gesunden, normal empfindenden Erwachsenen als zumutbar anzusehen.
Schlagworte
Betriebsanlage, zeitweise BeschattungswirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.318.12.2016.R15Zuletzt aktualisiert am
06.07.2016