Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
31.08.2016Norm
32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1Rechtssatz
Gerade dann, wenn sich aufgrund der gegebenen Verkehrssituation ein Parkplatzmangel abzeichnet, muss sich der Lenker schon vor dem Ablauf der maximal zulässigen Lenkzeit/Lenkdauer rechtzeitig nach einem geeigneten Halteplatz umsehen.
Schlagworte
Lenkzeiten, Parkplätze, Parkplatzmangel, VerschuldenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.1.563.2016.R5Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016