RS Lvwg 2016/9/7 LVwG-314-3/2016-S1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.09.2016

Rechtssatz

Der Auftraggeber hat die Leistung der örtlichen Bauaufsicht ausgeschrieben. Der in Aussicht genommene Bestbieter ist bei diesem Vorhaben bereits als Projektleiter tätig und hat eine Projektbeschreibung erstellt, die in die Ausschreibungsunterlage aufgenommen wurde. Bei der Projektbeschreibung handelt es sich um eine allgemeine Beschreibung des Vorhabens ohne konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Leistung. Durch die Teilnahme des Projektleiters am Vergabeverfahren wird daher der faire und lautere Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Ein Ausscheidensgrund nach § 20 Abs 5 in Verbindung mit § 129 Abs 1 Z 1 BVergG liegt nicht vor.Der Auftraggeber hat die Leistung der örtlichen Bauaufsicht ausgeschrieben. Der in Aussicht genommene Bestbieter ist bei diesem Vorhaben bereits als Projektleiter tätig und hat eine Projektbeschreibung erstellt, die in die Ausschreibungsunterlage aufgenommen wurde. Bei der Projektbeschreibung handelt es sich um eine allgemeine Beschreibung des Vorhabens ohne konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Leistung. Durch die Teilnahme des Projektleiters am Vergabeverfahren wird daher der faire und lautere Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Ein Ausscheidensgrund nach Paragraph 20, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer eins, BVergG liegt nicht vor.

Schlagworte

Projektleiter, Erstellung Projektbeschreibung, Teilnahme am Vergabeverfahren, kein Ausscheidensgrund

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.314.3.2016.S1

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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