Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.09.2016Norm
BVergG 2006 §20 Abs5Rechtssatz
Der Auftraggeber hat die Leistung der örtlichen Bauaufsicht ausgeschrieben. Der in Aussicht genommene Bestbieter ist bei diesem Vorhaben bereits als Projektleiter tätig und hat eine Projektbeschreibung erstellt, die in die Ausschreibungsunterlage aufgenommen wurde. Bei der Projektbeschreibung handelt es sich um eine allgemeine Beschreibung des Vorhabens ohne konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Leistung. Durch die Teilnahme des Projektleiters am Vergabeverfahren wird daher der faire und lautere Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Ein Ausscheidensgrund nach § 20 Abs 5 in Verbindung mit § 129 Abs 1 Z 1 BVergG liegt nicht vor.Der Auftraggeber hat die Leistung der örtlichen Bauaufsicht ausgeschrieben. Der in Aussicht genommene Bestbieter ist bei diesem Vorhaben bereits als Projektleiter tätig und hat eine Projektbeschreibung erstellt, die in die Ausschreibungsunterlage aufgenommen wurde. Bei der Projektbeschreibung handelt es sich um eine allgemeine Beschreibung des Vorhabens ohne konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Leistung. Durch die Teilnahme des Projektleiters am Vergabeverfahren wird daher der faire und lautere Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Ein Ausscheidensgrund nach Paragraph 20, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer eins, BVergG liegt nicht vor.
Schlagworte
Projektleiter, Erstellung Projektbeschreibung, Teilnahme am Vergabeverfahren, kein AusscheidensgrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.314.3.2016.S1Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016