Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
18.10.2016Norm
GewO 1994 §18 Abs2 Z8Rechtssatz
Bei einer Geschäftsführertätigkeit in Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand „der Kauf, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie die Beteiligung an gleichartigen oder diese Tätigkeit unterstützenden Gesellschaften“ ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Geschäftsführertätigkeit Tätigkeiten beinhaltet, die der Umschreibung in § 1 Abs 2 Unternehmensberatungs-Verordnung entsprechen.Bei einer Geschäftsführertätigkeit in Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand „der Kauf, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie die Beteiligung an gleichartigen oder diese Tätigkeit unterstützenden Gesellschaften“ ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Geschäftsführertätigkeit Tätigkeiten beinhaltet, die der Umschreibung in Paragraph eins, Absatz 2, Unternehmensberatungs-Verordnung entsprechen.
Schlagworte
Gewerberecht, Befähigungsnachweis Unternehmensberatung, Geschäftsführertätigkeit, keine einschlägige fachliche TätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2016:LVwG.414.11.2016.R5Zuletzt aktualisiert am
02.11.2016