Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.08.2018Norm
VStG §54a Abs3Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Annahme, dass sich iSd § 54a Abs 3 VStG der Bestrafte im konkreten Fall dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe rechtswidrigerweise zu entziehen versucht, kommt auch dem bisherigen Verhalten des Bestraften Bedeutung zu.Bei der Beurteilung der Annahme, dass sich iSd Paragraph 54 a, Absatz 3, VStG der Bestrafte im konkreten Fall dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe rechtswidrigerweise zu entziehen versucht, kommt auch dem bisherigen Verhalten des Bestraften Bedeutung zu.
Schlagworte
Verwaltungsstrafverfahren, Antrag auf Aufschub UnterbrechungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.1.307.2018.R14Zuletzt aktualisiert am
06.09.2018