Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.09.2019Norm
KFG 1967 §4 Abs2Rechtssatz
Durch das Entfernen der Sicherung einer AdBlue-Pumpe, wodurch die gesamte Abgasreinigungsanlage des Kraftfahrzeuges außer Betrieb gesetzt wird, wird § 4 Abs 2 KFG 1967 verletzt.Durch das Entfernen der Sicherung einer AdBlue-Pumpe, wodurch die gesamte Abgasreinigungsanlage des Kraftfahrzeuges außer Betrieb gesetzt wird, wird Paragraph 4, Absatz 2, KFG 1967 verletzt.
Schlagworte
Kraftfahrrecht, Außerbetriebnahme AdBlue-PumpeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2019:LVwG.1.185.2019.R18Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019