RS Vwgh 2004/6/30 2002/04/0209

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §77 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Es ist darauf hinzuweisen, dass Auflagen, die im Sinne des § 77 Abs. 1 GewO 1994 erforderlich sind, um die Genehmigungsfähigkeit der Betriebsanlage herzustellen, konkrete Maßnahmen zum Inhalt haben (müssen); eben diese konkreten Maßnahmen sind im Falle der Gebrauchnahme von der erteilten Genehmigung zu setzen, mögen auch andere zum selben oder sogar zu einem noch besseren Ergebnis führen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040209.X01

Im RIS seit

04.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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