Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.04.2021Norm
KFG 1967 §82 Abs4Rechtssatz
Bei Fahrzeugen, die nicht in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen sind, reicht es nicht aus, wenn die Nationalitätsbuchstaben im heimatlichen Kennzeichen (auf der Kennzeichentafel) beinhaltet sind.
Schlagworte
Kraftfahrrecht, UnterscheidungszeichenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2021:LVwG.1.170.2021.R21Zuletzt aktualisiert am
07.05.2021