Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.04.2021Norm
RPG Vlbg 1996 §16 Abs2Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob es sich bei der Verwendung einer Wohnung um die Verwendung als Ferienwohnung handelt, ist zunächst ausschlaggebend, ob es sich um eine Zweitwohnung iS des § 1 Abs 2 Z 4 MRG handelt. Für das Vorliegen einer Zweitwohnung muss daneben ein gewöhnlicher Aufenthalt iS des § 66 JN bestehen.Für die Beurteilung, ob es sich bei der Verwendung einer Wohnung um die Verwendung als Ferienwohnung handelt, ist zunächst ausschlaggebend, ob es sich um eine Zweitwohnung iS des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 4, MRG handelt. Für das Vorliegen einer Zweitwohnung muss daneben ein gewöhnlicher Aufenthalt iS des Paragraph 66, JN bestehen.
Schlagworte
Raumplanung, Ferienwohnung, ZweitwohnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2021:LVwG.1.283.2020.R15Zuletzt aktualisiert am
07.05.2021