RS Lvwg 2023/8/25 LVwG-462-2/2023-R11

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Veröffentlicht am 25.08.2023
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.08.2023

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Bei einem Verbot nach § 59 Abs 1 lit b StVO muss im Rahmen einer Prognoseentscheidung das Verhalten einer Person im Straßenverkehr beurteilt und ermittelt werden, wie lange diese Person eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bildet.Bei einem Verbot nach Paragraph 59, Absatz eins, Litera b, StVO muss im Rahmen einer Prognoseentscheidung das Verhalten einer Person im Straßenverkehr beurteilt und ermittelt werden, wie lange diese Person eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bildet.

Schlagworte

Straßenverkehrsordnung, Verbot des Lenkens von Fahrzeugen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2023:LVwG.462.2.2023.R11

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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