RS Lvwg 2023/12/4 LVwG-2-9/2023-R8

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.2023
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.12.2023

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Rechtssatz

Auch wenn bei einer Festnahme Verletzungen entstehen, bedeutet dies noch nicht, dass die Festnahme deswegen unverhältnismäßig wäre.

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde, Festnahme, Verhältnismäßigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2023:LVwG.2.9.2023.R8

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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