Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.12.2023Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §35Rechtssatz
Auch wenn bei einer Festnahme Verletzungen entstehen, bedeutet dies noch nicht, dass die Festnahme deswegen unverhältnismäßig wäre.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde, Festnahme, VerhältnismäßigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2023:LVwG.2.9.2023.R8Zuletzt aktualisiert am
26.01.2024