RS Lvwg 2026/8/12 LVwG-403-1/2026-R22

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Veröffentlicht am 12.08.2026
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.08.2026

Index

82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §136 Abs1
ÄrzteG 1998 §136 Abs5
StGB §81 Abs1

Rechtssatz

Bei Durchführung von einem medizinischen Eingriff teilweise unter Bedingungen, die nicht dem gebotenen fachlichen Standard entsprachen, in Verbindung mit einer unterlassenen bzw nicht fachgerechten Reaktion auf einen lebensbedrohlichen Zustand eines Patienten, liegt ein „disziplinärer Überhang“ vor.

Schlagworte

Ärztegesetz, Disziplinarrecht, Strafverfahren, disziplinärer Überhang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2026:LVwG.403.1.2026.R22

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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