Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.04.2014Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BauO Krnt §23 Abs1Rechtssatz
Kann nicht ausgeschlossen werde, dass das vom Bauwillen erfasste und bewilligte Vorhaben das subjektiv-öffentliche Recht des Beschwerdeführers betreffend den Immissionsschutz im Sinne des § 23 Abs 3 lit.i K-BO 1996 in nachteiliger Weise berührt, als dies beim ursprünglich eingereichten Projekt der Fall gewesen ist, so ist die Präklusion in Bezug auf die geltend gemachten Lärm- und Luftimmissionen nicht eingetreten.Kann nicht ausgeschlossen werde, dass das vom Bauwillen erfasste und bewilligte Vorhaben das subjektiv-öffentliche Recht des Beschwerdeführers betreffend den Immissionsschutz im Sinne des Paragraph 23, Absatz 3, Litera i, K-BO 1996 in nachteiliger Weise berührt, als dies beim ursprünglich eingereichten Projekt der Fall gewesen ist, so ist die Präklusion in Bezug auf die geltend gemachten Lärm- und Luftimmissionen nicht eingetreten.
Schlagworte
subjektiv-öffentliche Recht, Präklusion, ImmissionenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGKA:2014:KLVwG.1144.2.2014Zuletzt aktualisiert am
31.10.2014