RS Lvwg 2014/4/7 KLVwG-1144/2/2014

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Veröffentlicht am 07.04.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.04.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
L82002 Bauordnung

Norm

BauO Krnt §23 Abs1
BauO Krnt §23 Abs2
BauO Krnt §23 Abs3 liti
VwGVG §28 Abs3

Rechtssatz

Kann nicht ausgeschlossen werde, dass das vom Bauwillen erfasste und bewilligte Vorhaben das subjektiv-öffentliche Recht des Beschwerdeführers betreffend den Immissionsschutz im Sinne des § 23 Abs 3 lit.i K-BO 1996 in nachteiliger Weise berührt, als dies beim ursprünglich eingereichten Projekt der Fall gewesen ist, so ist die Präklusion in Bezug auf die geltend gemachten Lärm- und Luftimmissionen nicht eingetreten.Kann nicht ausgeschlossen werde, dass das vom Bauwillen erfasste und bewilligte Vorhaben das subjektiv-öffentliche Recht des Beschwerdeführers betreffend den Immissionsschutz im Sinne des Paragraph 23, Absatz 3, Litera i, K-BO 1996 in nachteiliger Weise berührt, als dies beim ursprünglich eingereichten Projekt der Fall gewesen ist, so ist die Präklusion in Bezug auf die geltend gemachten Lärm- und Luftimmissionen nicht eingetreten.

Schlagworte

subjektiv-öffentliche Recht, Präklusion, Immissionen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGKA:2014:KLVwG.1144.2.2014

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
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