Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.05.2014Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Wurde vor dem KUVS durch Sachverständigenbeweis übereinstimmend festgehalten, dass aus schalltechnischer, luftreinhaltungstechnischer sowie medizinischer Sicht die Errichtung und der Betrieb der gegenständlichen Konditorei keine übermäßige Belästigung der Nachbarn mit sich bringen wird, so erweist sich die Berufung (Beschwerde) der Nachbarn als unbegründet, wenn die Anlieferung des Liefergutes nicht mehr mit LKW´s erfolgt, sondern das Liefergut außerhalb der Siedlungsstraße übernommen wird und mit einem Privat-PKW zur Betriebsanlage (Konditorei) verbracht wird.
Schlagworte
Sachverständigenbeweis, Nachbarn, Konditorei, keine übermäßige BelästigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGKA:2014:KUVS.576.582.18.2013Zuletzt aktualisiert am
19.01.2015