Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
06.05.2014Index
19/05 MenschenrechteRechtssatz
Einem serbischen Staatsbürger ist ein Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus abzuweisen, wenn die Erteilung des begehrten Aufenthaltstitels auch unter Bedachtnahme auf Art 8 EMRK nicht geboten ist, da der Familienzusammenhalt auch durch gegenseitige Besuche im einige Stunden Fahrt entfernten jeweils anderen Land aufrecht erhalten werden kann, zumal sich der gemeinsame Sohn bereits beim Beschwerdeführer im Ausland befindet.Einem serbischen Staatsbürger ist ein Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus abzuweisen, wenn die Erteilung des begehrten Aufenthaltstitels auch unter Bedachtnahme auf Artikel 8, EMRK nicht geboten ist, da der Familienzusammenhalt auch durch gegenseitige Besuche im einige Stunden Fahrt entfernten jeweils anderen Land aufrecht erhalten werden kann, zumal sich der gemeinsame Sohn bereits beim Beschwerdeführer im Ausland befindet.
Schlagworte
Serbischer Staatsbürger, Rot-Weiß-Rot-Karte plus, Aufenthaltstitel, FamilienzusammenhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGKA:2014:KLVwG.192.5.2014Zuletzt aktualisiert am
31.10.2014