RS Lvwg 2014/5/30 KLVwG-705/4/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.05.2014

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EMRK Art8
NAG 2005 §41a Abs9
NAG 2005 §44b Abs1

Rechtssatz

Die Beschwerde über den Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist abzuweisen, wenn es den minderjährigen obsorgeberechtigten Beschwerdeführern zumutbar ist, das Bundesgebiet gemeinsam mit ihren Eltern zu verlassen und in den Herkunftsstaat bzw. einen Drittstaat zu ziehen. Eine Anpassungsfähigkeit ist für Kinder im Alter von sieben und elf Jahren grundsätzlich anzunehmen (vgl. VwGH 22.1.2014, 2013/22/0278).Die Beschwerde über den Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist abzuweisen, wenn es den minderjährigen obsorgeberechtigten Beschwerdeführern zumutbar ist, das Bundesgebiet gemeinsam mit ihren Eltern zu verlassen und in den Herkunftsstaat bzw. einen Drittstaat zu ziehen. Eine Anpassungsfähigkeit ist für Kinder im Alter von sieben und elf Jahren grundsätzlich anzunehmen vergleiche VwGH 22.1.2014, 2013/22/0278).

Schlagworte

Rot-Weiß-Rot-Karte plus, Drittstaat, Anpassungsfähigkeit, Aufenthaltstitel, Obsorgeberechtigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGKA:2014:KLVwG.705.4.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
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