RS Lvwg 2014/6/5 KLVwG-411/8/2014

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Veröffentlicht am 05.06.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.06.2014

Index

36 Wirtschaftstreuhänder

Rechtssatz

Liegt beim Beschwerdeführer eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung wegen Untreue als Beitragstäter vor und mangelt es ihm an Leumund, so hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder dem §104 WTBG entsprechend gehandelt, indem sie das Widerrufsverfahren eingeleitet hat, ohne den Ausgang des Verfahrens vor dem im gegenständlichen Fall angerufenen EGMR abzuwarten

Schlagworte

Untreue, EGMR, Widerrufsverfahren, rechtskräftige gerichtliche Verurteilung, Vertrauenswürdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGKA:2014:KLVwG.411.8.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
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