RS Lvwg 2014/11/18 KLVwG-2045/38/2014

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Veröffentlicht am 18.11.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.11.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs2
  1. AVG § 7 heute
  2. AVG § 7 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018
  3. AVG § 7 gültig von 01.01.2008 bis 31.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  4. AVG § 7 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2007

Anmerkung

Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.Jänner 2015, Zahl: Ra 2015/12/0002-4, wurde die außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 18.November 2014, Zahl: KLVwG-2045/38/2014, als unbegründet abgewiesen.

Rechtssatz

Wenn sich in der Reihenfolge der Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Landesverwaltungsgericht Kärnten für das Jahr 2014 alle  Richterinnen und Richter befangen erklären  und daher sowohl die besondere als auch die allgemeine Vertretungsregelung der für das Jahr 2014 geltenden Geschäftsverteilung erschöpft ist, so liegt eine „planwidrige“ Regelungslücke vor, zumal eine gesetzliche Regelung für eine derartige Fallkonstellation fehlt. Um diese Regelungslücke zu schließen wird eine analoge Anwendung des § 7 Abs 2 AVG zur Anwendung gebracht (vgl. Stolzlechner Harald, Zur Befangenheit/Unbefangenheit befristet bestellter UVS-Mitglieder.., ZUV 1998/2, 21ff; zur Analogie auch VfSlg 12.883).Wenn sich in der Reihenfolge der Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Landesverwaltungsgericht Kärnten für das Jahr 2014 alle  Richterinnen und Richter befangen erklären  und daher sowohl die besondere als auch die allgemeine Vertretungsregelung der für das Jahr 2014 geltenden Geschäftsverteilung erschöpft ist, so liegt eine „planwidrige“ Regelungslücke vor, zumal eine gesetzliche Regelung für eine derartige Fallkonstellation fehlt. Um diese Regelungslücke zu schließen wird eine analoge Anwendung des Paragraph 7, Absatz 2, AVG zur Anwendung gebracht vergleiche Stolzlechner Harald, Zur Befangenheit/Unbefangenheit befristet bestellter UVS-Mitglieder.., ZUV 1998/2, 21ff; zur Analogie auch VfSlg 12.883).

Schlagworte

Befangenheit, Richter, Geschäftsverteilung, Regelungslücke, Vertretungsregelung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGKA:2014:KLVwG.2045.38.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
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