Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.07.2015Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGVG §40 Abs1Rechtssatz
Da im gegenständlichen Beschwerdefall sowohl die Sachfragen als auch die Rechtsfragen (wurde ein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt) einfach sind, liegen schon aus diesem Grund die Voraussetzungen des § 40 Abs 1 VwGVG nicht vor.Da im gegenständlichen Beschwerdefall sowohl die Sachfragen als auch die Rechtsfragen (wurde ein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt) einfach sind, liegen schon aus diesem Grund die Voraussetzungen des Paragraph 40, Absatz eins, VwGVG nicht vor.
Schlagworte
Verfahrenshilfe, einfache Rechtsfrage, einfache Sachfrage, AlkoholEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGKA:2015:KLVwG.1388.4.2015Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016