RS Lvwg 2016/2/29 KLVwG-2698-2699/6/2015

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Veröffentlicht am 29.02.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.02.2016

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wurde ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren mit dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes an die Erstinstanz zurückverwiesen und ist auch dessen Schlusspunkt noch nicht erreicht, sondern hat vielmehr die belangte Behörde nach Durchführung des erforderlichen Ermittlungsverfahrens erst eine Entscheidung zu treffen, so handelt es sich hierbei um kein abgeschlossenes Verfahren und liegt schon diese Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht vor.

Schlagworte

Wiederaufnahme, wasserrechtliches Bewilligungsverfahren, zurückverweisen, Zulässigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGKA:2016:KLVwG.2698.2699.6.2015

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
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