Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.01.2019Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131Rechtssatz
Eine etwaige Formulierung, wonach dann, wenn ein Konzessionsinhaber mehrere schifffahrtsrechtlich zugelassene Fahrzeuge (Motorboote) besitzt, diese als eine Einheit hinsichtlich der Ausnahmen von der Abgabepflicht zu sehen wären, findet sich im Gesetz nicht. Vielmehr stellen § 3 sowie § 4 des Kärntner Motorbootabgabengesetzes eine auf ein einzelnes Motorfahrzeug bezogene Formulierung des Gesetzgebers dar.Eine etwaige Formulierung, wonach dann, wenn ein Konzessionsinhaber mehrere schifffahrtsrechtlich zugelassene Fahrzeuge (Motorboote) besitzt, diese als eine Einheit hinsichtlich der Ausnahmen von der Abgabepflicht zu sehen wären, findet sich im Gesetz nicht. Vielmehr stellen Paragraph 3, sowie Paragraph 4, des Kärntner Motorbootabgabengesetzes eine auf ein einzelnes Motorfahrzeug bezogene Formulierung des Gesetzgebers dar.
Schlagworte
Abgabenpflicht, Konzessionsbetrieb, EinheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGKA:2019:KLVwG.341.2.2018Zuletzt aktualisiert am
14.11.2019